Die Zum Felde Unternehmensgruppe*) hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese dient der Verhinderung und Prävention von Verstößen, verfolgt aber auch das Ziel, ethisches sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhalten des Unternehmens und der Mitarbeiter mittels einer offenen Unternehmenskommunikation zu unterstützen.
Wir legen sehr viel Wert auf einen vertraulichen Umgang mit Hinweisen und persönlichen Daten. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt nach §§ 5, 6, 8 und 10 Hin-SchG. Erhaltene Hinweise und diesbezüglich erhaltene personenbezogene Daten werden drei Jahren nach Erhalt des Hinweises unter Einhaltung eines vier-Augen Prinzips gelöscht, sofern nicht rechtliche Tatbestände gegen eine Löschung sprechen.
Ihre Hinweise werden in einem ersten Schritt nur Jochen Curth (als externem Ombudsmann) und einer internen Mitarbeiterin aus der Zum Felde Gruppe zugänglich sein. Es wird geprüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt oder nicht. Gegebenenfalls ersucht die interne Meldestelle der hinweisgebenden Person, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Falls Rücksprachen mit weiteren Beteiligten unumgänglich sind, werden weitere Beteiligte unter Wahrung der Anonymität – sofern möglich - zu dem Fall einbezogen, um den Hinweis nachzugehen und gegebenenfalls angemessene Folgemaßnahmen zu ergreifen. Die interne Meldestelle wird dem Hinweisgeber/ Hinweisgeberin innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen antworten, sofern die interne Meldestelle der Zum Felde Gruppe nicht anonym kontaktiert wurde.
*) Zur Unternehmensgruppe gehören zur Zeit:
Weitere wichtige Hinweise für Hinweisgeber/innen:
Teilen Sie uns bitte möglichst genau den entsprechenden Sachverhalt mit, inklusive Zeitraum und die betroffene Unternehmenseinheit oder Abteilung.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Meldung, dass nur solche Hinweise gemeldet werden, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen oder diese auf begründeten Verdachtsmomenten beruhen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen oder unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, da dies unter Umständen eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage einer dritten Person.
Nach § 7 HinSchG haben Sie das Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung. Wenn der Hinweisgeber der Auffassung ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen wird und er/sie keine Repressalien befürchtet, sollte die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugt werden.
Den genauen Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html
Den genauen Gesetzestext zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Wenn Sie uns als Kunde, Mitarbeiter/in, Lieferant/in oder Bewerber/in oder in einer anderen Rolle einen Hinweis geben möchten – anonym oder nicht anonym – haben Sie folgende Möglichkeiten, sich an die eingerichtete interne Meldezustelle zu wenden:
Hinweis: wenn Sie uns einen anonymen Hinweis per Email senden möchten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, sich eine temporäre Email Adresse ohne Namenskennung einzurichten.